Sanierungs-FAQ
Informationen für Eigentümer*innen, Mieter*innen und Investoren

Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich und sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.

Ausgleichsbetrag

Auskunftspflicht

Beratung

Duldungspflicht des Mieters bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Entschädigungsanspruch

Fördergrundsätze für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkehr

Härteausgleich

Mietvertragskündigung

Preisprüfung durch die Gemeinde Heikendorf

Sanierungsvermerk im Grundbuch

Steuerliche Abschreibungen

Verfügungsfonds

Vorbereitende Untersuchungen

Vorkaufsrecht der Gemeinde Heikendorf

Auskunftspflicht

Beratung

Duldungspflicht des Mieters bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Entschädigungsanspruch

Härteausgleich

Mietvertragskündigung

Verfügungsfonds

Vorbereitende Untersuchungen

Beratung

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)

Städtebauförderung

Verfügungsfonds

Vorbereitende Untersuchungen

Stand 13.10.2021
Das Sanierungsrecht beruht im Wesentlichen auf dem Baugesetzbuch. Alle Paragraphen können sie hier nachschlagen > Baugesetzbuch