Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich und sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.
Duldungspflicht des Mieters bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Fördergrundsätze für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkehr
Preisprüfung durch die Gemeinde Heikendorf
Sanierungsvermerk im Grundbuch
Vorkaufsrecht der Gemeinde Heikendorf
Duldungspflicht des Mieters bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)
Stand 13.10.2021
Das Sanierungsrecht beruht im Wesentlichen auf dem Baugesetzbuch. Alle Paragraphen können sie hier nachschlagen > Baugesetzbuch