Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung ist für die Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden. Seit Anfang der 1970er Jahre fördern daher Bund und Länder städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von je 1/3 Bund, Land und Stadt gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (Art. 104 b des Grundgesetzes (GG) i.V.m. §§ 164a und 164b BauGB).

Die Programme der Städtebauförderung dienen der städtebaulichen Erneuerung der Städte und Gemeinden in den Bundesländern. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, zur Erneuerung des Wohnumfeldes sowie zur Revitalisierung der Innenstädte und Stadtteilzentren.

Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren“ wird „Lebendige Zentren"

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die alten sechs Förderprogramme nicht weiterführen, darunter auch das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, in dem sich das Heikendorf mit dem Sanierungsgebiet “Ortsmitte” befand. Das neue Förderprogramm ist Lebendige Zentren.

Mit dem Programm “Lebendige Zentren” werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” sowie “Städtebaulicher Denkmalschutz” gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiter entwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.