Sanierungsgebiet
Ortsmitte

Warum Städtebauförderung?

Heikendorf übernimmt als Stadtrandkern von Kiel eine wichtige Versorgungsfunktion auf dem Ostufer der Förde ein. Mit dem Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren sollen diese Funktionen gestärkt werden. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, die Ortsmitte attraktiver zu gestalten und sie zu einem identitätsstiftenden Standort für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiter zu entwickeln.

Sanierungsträger

Für die Steuerung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der treuhänderische Sanierungsträger GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH beauftragt. Durch das bei der GOS mbH angesiedelte Sanierungsmanagement wird auch die Mitwirkung der betroffenen Eigentümer*innen, Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Institutionen motiviert und ein weiterer kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.

11 ha Sanierungsgebiet

seit Dezember 2015 in der Städtebauförderung

3,1 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel

Das müssen Sie als Eigentümer*in und Investor*in wissen:

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Veräußerungen sowie bauliche Veränderungen des Grundstücks sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Gemeinde Heikendorf bei Veräußerungen ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

 

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Gemeinde spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch schon vorzeitig bezahlt werden.

Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles Weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.

Sie sind Eigentümer*in, Einzelhändler*in, ein Verein oder eine Initiative, gemeinnütziger Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtung oder Einzelperson und haben eine Projektidee für die Aufwertung der Heikendorfer Ortsmitte? 

Dann beantragen Sie einen finanziellen Zuschuss für Ihr Projekt mithilfe des Verfügungsfonds – mehr dazu hier.

Treuhänderischer Sanierungsträger GOS mbH​

Die Sanierungsmaßnahmen werden durch Städtebauförderungsmittel ermöglicht. Bund, Land und die Gemeinde tragen in der Regel jeweils ein Drittel der Kosten.​